Honorar
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Anlässlich des Erstgesprächs kläre ich Sie über die Art der Rechnungsstellung auf. Kostentransparenz ist mir wichtig und in jedem Zeitpunkt gewährleistet.

Das Honorar bemisst sich in der Regel nach dem in der Sache benötigten Zeitaufwand. Der Stundenansatz beträgt je nach Art der Streitsache zwischen CHF 220.-- und CHF 280.-- (zuzüglich MWSt). Die Auslagen, wie zum Beispiel für Kopien, Porto und Telefongebühren werden separat abgerechnet.

Bei der Vertretung in Gerichtsverfahren kann in Einzelfällen auch ein Honorar vereinbart werden, welches sich nach dem Streitwert bemisst.

In Verfahren vor Behörden und Gerichten kann bei Mittellosigkeit und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (Kostenerlass, d.h. Übernahme der Verfahrenskosten und evtl. der Anwaltskosten durch den Staat) gestellt werden. Über die Grundlagen der unentgeltlichen Rechtspflege informiere ich Sie gegebenenfalls anlässlich des Erstgesprächs.

Es ist wichtig, dass Sie mich gleich zu Beginn auf eine allenfalls bestehende Rechtsschutzversicherung aufmerksam machen, damit ich den Anspruch gegenüber der Versicherung prüfen und gegebenenfalls eine Kostengutsprache erwirken kann.